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VG Kassel, 15.03.1985 - VI/1 E 4659/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Cottbus, 22.03.2011 - 6 K 528/09
Heranziehung eines Grundstücks zur Entrichtung des Schmutzwasserbeitrags und …
Ob darüber hinaus die Durchführung eines Vorverfahrens entbehrlich gewesen wäre, weil der streitgegenständliche Beitragsbescheid in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang zum vorangegangenen Vorausleistungsbescheid vom 13. Oktober 2008 steht (vgl. in diesem Sinne etwa VG Kassel, Urteil vom 15. März 1985 - VI/1 E 4659/81 -, HGZ 1985, 246), gegen den die Klägerin - wie ausgeführt - am 13. November 2008 Widerspruch eingelegt hatte, der allerdings nicht - wohl wegen der Ablösung des Vorausleistungsbescheids durch den endgültigen Heranziehungsbescheid - durch Widerspruchsbescheid beschieden wurde, bedarf bei dieser Sachlage keiner abschließenden Klärung. - VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09
Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung
Ob darüber hinaus die Durchführung eines Vorverfahrens entbehrlich gewesen wäre, weil der streitgegenständliche Beitragsbescheid in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang zum vorangegangenen Vorausleistungsbescheid vom 13. Oktober 2008 steht (vgl. in diesem Sinne etwa VG Kassel, Urteil vom 15. März 1985 - VI/1 E 4659/81 -, HGZ 1985, 246), gegen den die Klägerin - wie ausgeführt - am 13. November 2008 Widerspruch eingelegt hatte, der allerdings nicht - wohl wegen der Ablösung des Vorausleistungsbescheids durch den endgültigen Heranziehungsbescheid - durch Widerspruchsbescheid beschieden wurde, bedarf bei dieser Sachlage keiner abschließenden Klärung.